Ambulante Anästhesie in und um Freiburg

Zuschlag nach EBM 31828 (Simultaneingriff) bei Eingriffen der Kategorie 7 richtig abrechnen

Im EBM gibt es mit der Ziffer 31828 ("Zuschlag zu den Anästhesieleistungen nach den Gebührenordnungspositionen 31821 bis 31828) die Möglichkeit, zusätzlich Honorar abzurechnen. In welchen Fällen das genau gemacht werden kann, ergibt sich aus der Beschreibung der Ziffer im EMB: "Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 31821 bis 31826 bei Simultaneingriffen sowie zur Gebührenordnungsposition 31827 bei Fortsetzung einer Anästhesie und/oder Narkose für jeweils vollendete 15 Minuten Schnitt-Naht-Zeit".

Daraus könnte man folgern, dass man bei allen Operationen, bei denen neben dem Haupteingriff ein weiterer Eingriff (="Simultaneingriff") stattfindet, dann bei einer Verlängerung der Schnitt-Naht-Zeit von mindesens 15 Minuten entsprechend auch die Ziffer 31828 angesetzt werden kann. Soweit ich das aus meiner täglichen Praxis als seit Jahren in der ambulanten Anästhesie tätiger Arzt kenne, machen das eigentlich auch die meisten/alle Kollegen so. Letztendlich erhalten wir als Anästhesisten die abzurechnenden Ziffern von den Kollegen der Chirurgie mit entsprechendem Hinweis, wie lange die Hauptoperation gedauert hat und welche Nebeneingriffe wie lange stattgefunden haben. Wenig Beachtung fand bisher die Feinheit, dass in der Beschreibung der Ziffer 31828 offenbar ein Unterschied gemacht wird zwischen den GOP 31821 bis 31826 und der GOP 31827.

Gerade zu diesem Sachverhalt gibt es aber nun offenbar Neuigkeiten, denn die Kassenärztlichen Vereinigungen prüfen offenbar nun öfter den Ansatz der GOP 31828 bei Eingriffen der Kategorie 7 (GOP 31827), da es hier eine Besonderheit gibt: Die GOP 31828 darf erst zusätzlich abgerechnet werden, wenn die Schnitt-Naht-Zeit des Haupteingriffes (GOP 31827) mindestens 120 Minuten betragen hat. Das ergibt sich nicht aus den Beschreibungen der GOP 31827 oder der GOP 31828 - dort wird nichts von der Schnitt-Naht-Zeit geschrieben, aber es gibt an anderer Stelle dazu Bestimmungen.

Die Bestimmungen dazu finden sich im Anhand bzw. der Präambel 2.1 des EBM: https://www.kbv.de/tools/ebm/html/2.1_162393940504821794747904.html (Abgerufen an 17.10.2022, Stand: 2022/4).

Dort heisst es in Ziffer zwar 2 zwar: "...kann bei Simultaneingriffen (...) die nachgewiesene Überschreitung der Schnitt-Naht-Zeit des Haupteingriffs durch die zusätzliche Berechnung der entsprechenden Zuschlagsposition berechnet werden." Allerdings wird das in Ziffer 3 sogleich eingeschränkt: "...bei den GOP (Aufzählung von GOP der Kategorie 7) kann die über die Schnitt-Naht-Zeit von 120 Minuten hinausgehende Schnitt-Naht-Zeit durch die entsprechenden Zuschläge berechnet werden."

Dies wurde im Januar 2022 durch eine Urteil des Bundessozialgerichts bestätigt. In einer Reihe von Prozesse hatte sich ein MVZ dagegen gewehrt, dass die zuständige KV den Ansatz der 31828 bei Haupteingriffen der Kategorie 7 streichen wollte. Tatsächlich hatte das MVZ zunächst Recht bekommen vor dem Sozialgericht, die KV ging jedoch in Revision, erhielt ihrerseits Recht vor dem Landessozialgericht und behielt auch in der erneuten Revision vor dem Bundessozialgericht Recht: Der Ansatz der GOP 31828 bei einem Haupteingriff der Kategorie 7 erfordert damit eine Schnitt-Naht-Zeit von mindestens 135 Minuten (120 Minuten für den Haupteingriff und 15 Minuten für den ersten Ansatz der GOP 31828). Das Urteil findet sich hier:https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Entscheidungen/2022/2022_01_26_B_06_KA_08_21_R.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Damit man also die Verlängerung/Simultaneingriff 31828 bei einem Haupteingriff der Kategorie 7 richtig abrechen kann, muss der Haupteingriff mindestens 120 Minuten dauern. Der einzige Trost: Die Anzahl der angesetzen 31828 ist dann unbegrenzt.... dauert eine OP also 4 Stunden, kann man die 31828 insgesamt 8x ansetzen...

Einige nützliche Dokumente dazu:

1. Das Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Januar 2022, indem entschieden wird, dass bei einem 7er Eingriff die OP-Zeit von 120 Minuten "aufgebraucht" werden muss, bevor Ziffern für Verlängerung oder Simultaneingriff angesetzt werden können: URTEIL Simultaneingriff

2. Ein Newsletter der KV SH, indem nochmals genauer Beschrieben wird, wie Simultaneingriffe korrekt angerechnet werden können. Newsletter KVSH Simultaneingriff

3. Ein Informationsblatt der KBV zum gleichen Thema mit einigen hilfreichen Beispielen. KBV-Infoblatt-Simultaneingriff

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